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BGH, 07.03.2024 - I ZB 49/23 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- IWW
§ 66 Abs. 1 Satz 1 GKG, § 1 Abs. 5, § 66 Abs. 6 Satz 1 GKG, Anlage 1 zum GKG, § 66 Abs. 8 Satz 1 GKG
- Wolters Kluwer
Zurückweisung der Erinnerung gegen den Kostenansatz des Bundesgerichtshofs
- rewis.io
- datenbank.nwb.de
- ibr-online
Verfahrensgang
- AG Hünfeld, 02.06.2023 - 2 C 84/22
- LG Fulda, 23.06.2023 - 1 T 14/23
- BGH, 25.10.2023 - I ZB 49/23
- BGH, 07.03.2024 - I ZB 49/23
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 20.10.2023 - I ZB 53/23
Zurückweisung der Erinnerung gegen den Kostenansatz
Auszug aus BGH, 07.03.2024 - I ZB 49/23
Die zulässige, insbesondere statthafte (§ 66 Abs. 1 Satz 1 GKG) Erinnerung des Antragstellers, über die auch beim Bundesgerichtshof gemäß § 1 Abs. 5, § 66 Abs. 6 Satz 1 GKG der Einzelrichter entscheidet (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2023 - I ZB 53/23, juris Rn. 2 mwN), hat keinen Erfolg.Das Erinnerungsverfahren dient nicht dazu, eine vorangegangene Entscheidung im Hauptsacheverfahren - auch nicht die Kostenentscheidung - auf ihre Recht- oder Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen (BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2023 - I ZB 53/23, juris Rn. 3 mwN).
- BGH, 16.08.2017 - I ZB 7/17
Erinnerung gegen den Kostenansatz des Bundesgerichtshofs (BGH)
Auszug aus BGH, 07.03.2024 - I ZB 49/23
Soweit die Ausführungen der Erinnerung dahingehend auszulegen sind, dass sie sich gegen die Kostenbelastung durch die Kostenrechnung an sich wendet, sind diese Einwände im Verfahren der Erinnerung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 GKG nicht zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 16. August 2017 - I ZB 7/17, juris Rn. 3 mwN).